Rechtssichere Zustellung · City Trans · seit 1982
Der Zugang muss bewiesen werden. Nicht behauptet.
Wir stellen Kündigungen und andere fristgebundene Schreiben durch einen Kurier zu, der das Dokument vor dem Verschließen in Augenschein genommen hat. Unser Kurier ist Bote im Rechtssinne nach § 130 BGB – er kann vor Gericht sagen, was er zugestellt hat, und wann, und wo. Das ist der Unterschied zum Einschreiben.
- Seit 1982
- 499 Postleitzahlen
- Kurier als Bote im Rechtssinne
- Protokoll mit Foto
Angebot in fünf Angaben
Lieber ausführlich? Den Fall genauer schildern · So läuft eine Zustellung · (089) 76 77 76
Worauf wir uns berufen
BAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24
BAG, Urteil vom 07.05.2026 – 2 AZR 184/25
Beide zum Zugang von Kündigungen. Was daraus folgt →
Die Frist läuft heute ab?
Dann rufen Sie an, statt zu schreiben. Im Münchner Raum stellen wir in der Regel am selben Tag zu, bundesweit je nach Ziel am selben oder am nächsten Werktag. Ob Ihr Termin zu halten ist, sagen wir Ihnen sofort am Telefon – und wenn er nicht zu halten ist, sagen wir das auch.
Warum ein Einschreiben die Frist nicht rettet
Das Einwurf-Einschreiben beweist, dass etwas eingeworfen wurde. Es beweist nicht, was darin lag. Genau daran scheitern Kündigungen vor dem Arbeitsgericht.
Für den Zugang einer Kündigung ist der Vollbeweis nach § 286 ZPO zu führen. Der Auslieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens genügt dafür nach der neueren Rechtsprechung nicht.
BAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24 · BAG, Urteil vom 07.05.2026 – 2 AZR 184/25
§ 130 BGB (Zugang) · §§ 373 ff. ZPO (Zeugenbeweis)
Ein Bote im Rechtssinne kann beides bezeugen: den Inhalt und die Übergabe. Genau diese Rolle nimmt unser Kurier ein. Deshalb nimmt er das Schriftstück vor dem Verschließen des Umschlags zur Kenntnis – nur die Kopfzeile bis zur Betreffzeile, nicht den Text darunter. Er weiß, was er zustellt, und schweigt über alles andere.
Was ein Einschreiben beweist – und was nicht →
Die Rechtslage im Detail →
Die Wege im Vergleich
Vier gängige Wege und unserer – nach dem, was sie im Streitfall wirklich beweisen.
| Weg | Beweist die Übergabe | Beweist den Inhalt | Vor Gericht |
|---|---|---|---|
| Einwurf-Einschreiben | Einwurf dokumentiert | nicht belegt | Zugang bestritten – seit dem BAG-Urteil kritisch |
| Übergabe-Einschreiben | Unterschrift des Empfängers | nicht belegt | Frist läuft, wenn niemand öffnet oder abholt |
| Eigener Mitarbeiter als Bote | durch Aussage | durch Aussage | Zeuge steht im Lager des Arbeitgebers |
| Gerichtsvollzieher | Zustellungsurkunde | bei förmlicher Zustellung | stark – aber selten in Tagen zu bekommen |
| Kündigungskurier | Protokoll, Foto, Zeitpunkt | Augenscheinnahme durch den Kurier | neutraler Zeuge, Protokoll und Fotos in der Akte |
Selbst einwerfen – und wer bezeugt das?
Der naheliegende Gedanke: Ein Kollege fährt hin, wirft ein, fertig. Rechtlich geht das – wer einwirft, ist Bote im Rechtssinne. Praktisch handeln Sie sich damit zwei Dinge ein.
Erstens muss dieser Kollege im Ernstfall als Zeuge aussagen, gegen einen früheren Kollegen, vor dem Arbeitsgericht. Zweitens steht er in Ihrem Lager – das Gericht würdigt seine Aussage anders als die eines Außenstehenden, der berufsmäßig zustellt und protokolliert. Wer zu zweit fährt, um das aufzufangen, bindet zwei Leute für einen halben Tag.
Die Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung. Wie ein Gericht im Einzelfall entscheidet, hängt vom Sachverhalt ab.
Von der Anfrage bis zum Protokoll
Sieben Schritte. Der zweite ist der, auf den es vor Gericht ankommt – er steht unten mit einem eigenen Satz dabei.
- 01
Angebot
Sie schildern den Fall, wir rechnen ihn durch und schicken Ihnen ein Angebot – in der Regel am selben Werktag. Erst Ihre Freigabe und unsere Auftragsbestätigung machen daraus einen Vertrag.
- 02
Abholung mit Augenscheinnahme
Der Kurier holt das Original im offenen Umschlag ab und nimmt es vor dem Verschließen in Augenschein – die Kopfzeile bis zur Betreffzeile, nicht den Text darunter. Deshalb kann er später bezeugen, was zugestellt wurde.
Ohne diesen Schritt ist alles Weitere eine gewöhnliche Kurierfahrt.
- 03
Verschließen und Transport
Der Umschlag wird vor Ort verschlossen und direkt transportiert – kein Depot, kein Umschlag in fremde Hände.
- 04
Zustellung
Persönliche Übergabe, Übergabe an eine empfangsbeauftragte Stelle oder Einwurf in den korrekt beschrifteten Briefkasten – je nachdem, was am Ziel möglich ist.
- 05
Fotodokumentation
Briefkasten, Umschlag mit Anschrift, Hauseingang, Klingelschild. Keine Personen, keine Wohnungsinnenräume.
- 06
Protokoll
Zeitpunkt, Ort, Zustellart, Kopfzeile des Schreibens bis zur Betreffzeile, Fotos, Unterschrift des Kuriers – digital signiert.
- 07
Zustellung des Protokolls
Sie erhalten das signierte Protokoll per verschlüsselter E-Mail. Wir archivieren es zusätzlich für den Fall, dass es Jahre später gebraucht wird.
Auch der gescheiterte Versuch wird zum Nachweis
Niemand öffnet, kein Briefkasten, der Empfänger wohnt nicht mehr dort: Auch dann bekommen Sie ein Protokoll – mit Zeitstempel, Fotos und der Beschreibung des Hindernisses. Sie wissen damit, woran es lag, und können den nächsten Schritt begründen, statt zu raten.
Wir rufen in solchen Fällen an, bevor wir etwas entscheiden. Und wir dokumentieren, was passiert ist – die rechtliche Bewertung des Zugangs bleibt bei Ihnen und Ihrer Rechtsberatung.
Für wen wir arbeiten
Arbeitgeber und Personalabteilungen
Wenn die Frist steht und der Mitarbeiter krankgeschrieben, im Urlaub oder im Homeoffice ist. Wir übernehmen den Weg und die Beweissicherung – Sie behalten die Entscheidung.
Für HR ansehen →Kanzleien
Protokoll für die Mandantenakte, AVV nach Art. 28 DSGVO, Sammelaufträge bundesweit – und ein Zeuge, der nicht im Lager Ihrer Mandantschaft steht.
Für Kanzleien ansehen →Fünfzig Kündigungen an einem Stichtag
Das sind keine fünfzig Einzelaufträge. Es braucht einen Ansprechpartner, eine abgestimmte Route, einen Stichtag – und fünfzig einzelne Protokolle, von denen jedes für sich vor Gericht Bestand haben muss.
Ein Stichtag, vorab abgestimmte Route
Die Route steht vor dem Tag, nicht an dem Tag. Geplant wird rückwärts vom Stichtag, abgestimmt mit Ihnen.
Ein Ansprechpartner mit Durchwahl
Sie sprechen mit der Disposition, die die Kuriere disponiert – kein Ticketsystem, keine wechselnde Hotline.
Ein Protokoll je Empfänger
Zeitpunkt, Ort, Foto und die Augenscheinnahme der Betreffzeile – für jeden Empfänger einzeln.
Vertraulichkeit bis zum Stichtag
Die Kuriere bekommen die Adressen erst am Zustelltag. Bis dahin weiß niemand, wohin die Fahrt geht.
Größte Welle bisher: 67 Zustellungen an einem Tag, bundesweit, mit eigenen Kurieren und festen Partnern, die seit Jahren für uns fahren.
Häufige Fragen
Was kostet eine Zustellung?
Setzen Sie es ins Verhältnis: Scheitert eine Kündigung daran, dass der Zugang nicht zu beweisen ist, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Sie zahlen dann Gehalt ohne Gegenleistung, bis Sie erneut kündigen – und die Frist beginnt von vorn. Eine Zustellung kostet einen Bruchteil davon.
Der Preis selbst hängt von Strecke, Frist und Fall ab: eine Zustellung im Stadtgebiet ist etwas anderes als drei an einem Tag in drei Bundesländern, und „heute noch" ist etwas anderes als „nächste Woche". Deshalb steht hier kein Festpreis, sondern eine Rechnung: Sie schildern den Fall, wir rechnen ihn, und Sie haben das Angebot meist binnen zwei Stunden – spätestens am selben Werktag.
Wie schnell können Sie zustellen?
Im Münchner Raum in der Regel am selben Tag, bundesweit je nach Ziel am selben oder am nächsten Werktag. Ob Ihr Termin zu halten ist, sagen wir Ihnen im Angebot – und wenn er nicht zu halten ist, sagen wir das auch.
Liest der Kurier mein Schreiben?
Nein. Er nimmt vor dem Verschließen die Kopfzeile bis einschließlich der Betreffzeile zur Kenntnis – also zum Beispiel „Kündigung des Arbeitsverhältnisses". Der Text darunter wird weder gelesen noch erfasst noch gespeichert.
Was steht im Protokoll?
Anschrift von Empfänger und Absender, Name des Kuriers, die Kopfzeile bis zur Betreffzeile, Zeitpunkt und Ort der Zustellung, die Zustellart, die Fotodokumentation und die Unterschrift des Kuriers. Hier steht ein Muster.
Stellen Sie auch bundesweit zu?
Ja. Die Abholung und die Zustellung laufen über ein nach Postleitzahlen organisiertes Kuriernetz. Fallen Abholung und Zustellung auseinander, wird der Umschlag verschlossen transportiert und die Augenscheinnahme erfolgt unmittelbar vor der Zustellung durch den zustellenden Kurier.
Bekomme ich das Protokoll später noch einmal?
Ja. Wir archivieren jedes Protokoll samt Fotos zur Beweissicherung – im Regelfall drei Jahre, bei steuerlicher Relevanz bis zu zehn Jahre, bei einem laufenden Verfahren bis zu dessen Abschluss. Zugriff haben höchstens zwei Personen bei uns.
Wie ist der Datenschutz geregelt?
Für die Daten des Empfängers sind wir Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO; der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Für die Archivierung des Protokolls sind wir eigenständig Verantwortlicher.
Was ist, wenn die Anschrift nicht stimmt?
Falsche Anschrift, kein Briefkasten, kein Namensschild: Der Kurier meldet es sofort an die Disposition, und Sie hören es noch am selben Tag – nicht am Ende der Tour. Sie bekommen ein Protokoll mit Zeitstempel, Fotos und der Beschreibung dessen, was er vorgefunden hat. Wer das vorher wissen will, lässt die Adresse vorab prüfen.
Was, wenn der Empfänger die Annahme verweigert?
Beim Einwurf in den Briefkasten stellt sich die Frage nicht – eingeworfen ist eingeworfen. Nur bei einer persönlichen Übergabe kann jemand die Annahme verweigern; dann protokollieren wir genau das, mit Zeitpunkt, Ort und dem Wortlaut, soweit er gefallen ist. Ob eine grundlose Verweigerung den Zugang dennoch bewirkt, entscheidet im Streitfall das Gericht.
Können Sie mehrere Empfänger auf einmal übernehmen?
Ja, das ist der Regelfall bei Restrukturierungen und Sammelaufträgen aus Kanzleien. Ab 3 Zustellungen an einem Stichtag planen wir als Welle: abgestimmte Route, ein Ansprechpartner, ein Protokoll je Empfänger. Wie eine Welle geplant wird – oder gleich anfragen.
Schildern Sie uns den Fall.
Zwei, drei Sätze reichen: was zugestellt werden soll, wohin, und bis wann es dort sein muss. Den Rest klären wir am Telefon oder per E-Mail.
Ihr Angebot bekommen Sie meist binnen zwei Stunden, spätestens am selben Werktag. Ein Angebot ist unverbindlich; der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande (§ 1 unserer AGB).